Lernmittelfreiheit – kostenfreie Schulbuchausleihe
Die Lernmittelfreiheit ermöglicht Schülerinnen und Schülern aus Familien mit geringem Einkommen die kostenfreie Ausleihe der benötigten Schulbücher und ergänzenden Lernmittel. Sie soll gewährleisten, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie mit den erforderlichen Lernmitteln am Unterricht teilnehmen können.
Wer kann einen Antrag stellen?
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn das maßgebliche Einkommen der Familie die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Höhe der Grenze richtet sich unter anderem nach der familiären Situation und der Anzahl der Kinder im Haushalt. Auch der Bezug bestimmter Sozialleistungen kann bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Für minderjährige Schülerinnen und Schüler stellen grundsätzlich die Sorgeberechtigten den Antrag. Volljährige Schülerinnen und Schüler können den Antrag selbst stellen. Die jeweils geltenden Voraussetzungen und Einkommensgrenzen finden Sie in den aktuellen Informationen des Landes Rheinland-Pfalz.
Was passiert mit dem Antrag?
Der Antrag wird zusammen mit den erforderlichen Einkommens- oder Leistungsnachweisen bei der zuständigen Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht. Eine Abgabe über die Schule ist ebenfalls in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Antrag auf Lernmittelfreiheit“ möglich.
Die Kreisverwaltung prüft den Antrag und informiert die Antragstellenden über die Entscheidung. Wird der Antrag bewilligt, werden die vorgesehenen Lernmittel für das betreffende Schuljahr kostenfrei bereitgestellt. Eine zusätzliche Anmeldung zur kostenpflichtigen Schulbuchausleihe ist dann nicht erforderlich.
Bei einer Ablehnung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr teilzunehmen.
Vertrauliche Behandlung
Alle persönlichen Angaben sowie die eingereichten Einkommens- und Leistungsnachweise werden vertraulich behandelt. Über den Antrag entscheidet die zuständige Schulträgerverwaltung. Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler erhalten keinen Einblick in die finanziellen Unterlagen der Familie.
Bitte beachten Sie die jährlich bekannt gegebene Antragsfrist.

