Berufswelt praktisch kennenlernen
Praktika ermöglichen unseren Schülerinnen und Schülern, die Arbeitswelt unmittelbar kennenzulernen, unterschiedliche Berufsfelder zu erkunden und eigene Interessen und Fähigkeiten zu erproben. Dabei sammeln sie wichtige Erfahrungen, gewinnen Orientierung für ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg und knüpfen erste Kontakte zu möglichen Ausbildungsbetrieben.
Neben dem verpflichtenden Betriebspraktikum bieten freiwillige Praktika und die Teilnahme an Praktikumswochen zusätzliche Möglichkeiten, Berufe und Unternehmen kennenzulernen. Unsere Schule begleitet die Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung ihrer Praxiserfahrungen.
Die erforderlichen Anträge, Vereinbarungen und weiteren Unterlagen finden Sie gesammelt im Bereich „Formulare und Downloads“.
Unsere Praktikumsangebote
In Klassenstufe 9 absolvieren unsere Schülerinnen und Schüler ein zweiwöchiges Betriebspraktikum. Dabei erhalten sie einen unmittelbaren Einblick in den Arbeitsalltag und lernen die Anforderungen eines Berufes sowie die Abläufe in einem Unternehmen kennen.
Die Schülerinnen und Schüler suchen sich möglichst selbstständig einen geeigneten Praktikumsplatz. Bei der Vorbereitung und der Suche nach einem Betrieb werden sie von der Schule unterstützt. Das Praktikum wird im Unterricht vorbereitet, begleitet und anschließend ausgewertet.
Der genaue Praktikumszeitraum wird für jedes Schuljahr rechtzeitig bekannt gegeben. Alle erforderlichen Formulare und Hinweise stehen im Bereich „Formulare und Downloads“ zur Verfügung.
Die Praktikumstage Rheinland-Pfalz bieten Jugendlichen die Möglichkeit, an einzelnen Tagen verschiedene Unternehmen, Einrichtungen und Berufsfelder kennenzulernen. Unter dem Motto „5 Tage. 5 Berufe. 5 Chancen“ können die Teilnehmenden selbst festlegen, an welchen Tagen und in welchen beruflichen Bereichen sie praktische Erfahrungen sammeln möchten. Eine klassische Bewerbung ist nicht erforderlich.
Der Aktionszeitraum im Herbst 2026 findet vom 21. September bis zum 30. Oktober 2026 statt. Die Teilnahme und die Vermittlung der Praktikumsplätze sind kostenfrei.
Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 Jahren können in den beiden Wochen vor und nach den Herbstferien an Praktikumstagen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme vorher mit der Schule abgestimmt und als schulische Veranstaltung genehmigt wurde. Während der Ferien ist eine Teilnahme erst ab 15 Jahren möglich. Jugendliche ab 15 Jahren können grundsätzlich den gesamten Aktionszeitraum nutzen.
So funktioniert die Teilnahme
- Die Schülerin oder der Schüler registriert sich auf der offiziellen Onlineplattform.
- Bei Minderjährigen werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten in das Anmeldeverfahren einbezogen.
- Anschließend werden mögliche Praktikumstage und gewünschte Berufsfelder ausgewählt.
- Über die Plattform erfolgt die Vermittlung an einen teilnehmenden Betrieb.
- Liegt ein Praktikumstag innerhalb der Unterrichtszeit, muss der vorgesehene Teilnahmeantrag rechtzeitig bei der Schule eingereicht werden.
- Die Teilnahme während der Unterrichtszeit ist erst möglich, nachdem die Schule diese genehmigt hat.
- Bei einer Beurlaubung vom Unterricht oder einer Teilnahme während der Ferien wird eine private Haftpflichtversicherung empfohlen.
Die Praktikumstage ergänzen unsere schulischen Angebote zur Berufsorientierung, ersetzen jedoch nicht das verpflichtende Betriebspraktikum.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie auf der offiziellen Internetseite der Praktikumstage Rheinland-Pfalz.
Flyer: Praktikumstage Rheinland-Pfalz 2026
Elterninformation: Praktikumstage Rheinland-Pfalz 2026
Freiwillige Praktika bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, zusätzliche Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen, eigene Berufsvorstellungen zu überprüfen und weitere praktische Erfahrungen zu sammeln. Sie ergänzen das verpflichtende Betriebspraktikum und sollen grundsätzlich möglichst in den Schulferien stattfinden.
Soll ein freiwilliges Praktikum während der Unterrichtszeit durchgeführt werden, muss vorher ein schriftlicher Antrag bei der Schule gestellt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern wird dieser von den Sorgeberechtigten unterschrieben. Dem Antrag müssen der Zeitraum, der Praktikumsbetrieb, eine Ansprechperson im Betrieb und eine kurze Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten zu entnehmen sein.
Über den Antrag entscheidet die Schulleitung im Einzelfall. Dabei werden der berufliche Nutzen des Praktikums, der bisherige Schulbesuch, mögliche Leistungsnachweise und sonstige schulische Verpflichtungen berücksichtigt. Ein Anspruch auf eine Beurlaubung vom Unterricht besteht nicht. Versäumte Unterrichtsinhalte müssen eigenverantwortlich nachgearbeitet werden.
Vor Beginn muss außerdem geklärt sein, ob das Praktikum als schulische Veranstaltung durchgeführt wird oder ob es sich um ein privat organisiertes Praktikum handelt. Eine Beurlaubung vom Unterricht führt nicht automatisch dazu, dass das Praktikum eine schulische Veranstaltung ist. Bei privat organisierten Praktika sind die Sorgeberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit dem Praktikumsbetrieb für die Klärung des Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes verantwortlich. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und die Sicherheitsvorgaben des Betriebes sind einzuhalten.
Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des Praktikums vollständig bei der Schule eingereicht und von der Schulleitung genehmigt werden. Das entsprechende Formular finden Sie im Bereich „Formulare und Downloads“.
Nach Abschluss des Praktikums sollen die gesammelten Erfahrungen reflektiert und nach Möglichkeit im digitalen Berufsorientierungsportfolio DiBoP dokumentiert werden.

